Vertane Chance zur Angleichung des Grundgesetzes an die Lebenswirklichkeit
Zur Entscheidung des Bundesrates zur Erweiterung des Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes erklärt der Bundesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos) Ansgar Dittmar:
„Der Bundesrat hätte den Weg für eine notwendige und längst überfällige Erweiterung des Grundgesetzes frei machen können. Die drei Stadtstaaten haben den Antrag zur Aufnahme der sexuellen Identität ins Grundgesetz – vor allem auf Initiative der SPD – eingebracht. Nun hätten die Liberalen unter Beweis stellen können, dass es ihnen Ernst mit der Gleichstellung von Lesben und Schwulen ist, stattdessen wird der Antrag abgelehnt. Dies ist ein Rückschritt in der Lesben- und Schwulenpolitik, denn ein umfassender Schutz vor Diskriminierung ist eben nicht, wie der hessische Justizminister Hahn fälschlicherweise behauptet, im Grundgesetz verankert. Eine Änderung wäre nicht nur bloße Symbolpolitik, sondern ein notwendiger Baustein in der Gleichstellung von Lesben und Schwulen! Die Kampagne zur Erweiterung des Grundgesetzes dieses Jahr hat gezeigt, dass auch gesellschaftlich eine solche Erweiterung unterstützt wird. Die Chance der Angleichung des Grundgesetzes an die Lebenswirklichkeit ist nun vertan. Wir als Lesben und Schwulen in der SPD werden uns weiterhin dafür einsetzen – was auch das einstimmige Votum des Bundesparteitages vor zwei Wochen in Dresden unterstreicht!“
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