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Arbeitskreis Lesben und Schwule in der SPD (AK Schwusos)


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26.11.2009

Gleichstellung muss ins Grundgesetz

 

Anlässlich der morgigen Behandlung der Anträge Berlins, Bremens und Hamburgs zur Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 GG um den Begriff „sexuelle Identität" erklärt der Bundesvorsitzende des Arbeitskreises Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos) Ansgar Dittmar:

Morgen wird sich zeigen ob die neue Regierung ihren Worten Taten folgen lässt und eine volle Gleichstellung von Lesben und Schwulen auch über die Absicherung im Grundgesetz unterstützt. Die SPD hat sich in ihrem auf dem Bundesparteitag verabschiedeten Leitantrag deutlich dazu bekannt, das Grundgesetz um die sexuelle Identität in Art. 3 Abs. 3 zu ergänzen. Vor allem die FDP ist aufgefordert, sich hier klar zu positionieren, um die fortwährende Diskriminierung von Lesben und Schwulen zu beenden. Hierzu bedarf es keiner Sonntagsreden - sondern konkreten Handelns. Die FDP kann nun zeigen, wie ernst sie es wirklich meint!


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